Die Mitgliedsbeiträge
sind vorbehaltlich einer Änderung durch die Mitgliederversammlung
(hier gültiger Stand: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
vom 10. Februar 2012).
Unsere Mitgliederverwaltung
sollte immer aktuell sein. Bitte teilen Sie uns deshalb
alle Änderungen (Anschrift, Kontonummer, Studienzeiten,
Wehr- oder Zivildienst etc.) umgehend mit.
Mitglieder, die im Lauf des Kalenderjahres 65
Jahre alt werden, zahlen automatisch den reduzierten
Seniorenbeitrag.
Die beitragsfreie Mitgliedschaft
für Kinder (wenn ein Elternteil Mitglied
ist) endet mit dem 18. Lebensjahr.
Für Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag
per Rechnung/Überweisung
zahlen, müssen wir wegen des erhöhten Kostenaufwands
eine Verwaltungsgebühr von 6 Euro erheben. Sie
können diese Kosten vermeiden, wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag
per Lastschrift zahlen oder noch vor dem 30.4. überweisen.
Viele Familien, die im VfL Mitglied sind und
eine FamilienCard besitzen,
können ihren Beitrag über ein Bürgerbüro
zurückerhalten. Voraussetzung ist nur, dass der
laufende Jahresbeitrag bezahlt ist. FamilienCard-Inhaber
sollten sich jährlich neu ab 15.
Mai wegen der Rückerstattung
des Mitgliedsbeitrags in der Geschäftsstelle
melden.
Für Mitglieder, die im Kalenderjahr für
mehr als sechs Monate Arbeitslosengeld
II beziehen, wird auf Antrag und gegen Nachweis
der Vereinsbeitrag auf den Beitrag für Senioren
reduziert.
Auszubildende und Studenten
müssen wegen der häufigen individuellen
Änderung der Sachlage jährlich eine
entsprechende Bescheinigung vorlegen, sonst wird der
volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
Neue VfL-Mitglieder erhalten mit der Eintrittsbestätigung
unsere Satzung. Die Kündigung
ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich,
aber nicht per Einschreiben, bis zum 30.9. eines Jahres
der VfL-Geschäftsstelle vorliegen. Kündigungen
werden von uns in jedem Fall schriftlich bestätigt.
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