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Beiträge (Stand 2012)

   

 

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Einzelmitglied (über 18)
+ Tennis
Ehepaar
dabei 1 Senior
dabei 1x beitragsfrei
+ Tennis
1 Senior + Tennis
+ 1x Tennis
1 Senior + 1x Tennis
Senior (ab 65)
+ Tennis
Seniorenehepaar
+ Tennis
+ 1x Tennis
1x beitragsfrei
Kinder/Jugendliche
mit Eltern-Mitgliedschaft
Schüler, Student, Lehrling
+ Tennis
Wehr-/Zivildienstleistende
Schnupperjahr Tennis
Kind
Gastspieler Tennis

125 €
208 €
206 €
168 €
105 €
371 €
329 €
288 €
247 €
70 €
153 €
113 €
278 €
193 €
59 €
65 €
34 €
65 €
89 €
0 €
125 €
0 €
Std. 8 €
   

Aufnahmeantrag
Dateiname: aufnahme.pdf
Dateigröße: 535kb

         
Information
 

• Die Mitgliedsbeiträge sind vorbehaltlich einer Änderung durch die Mitgliederversammlung (hier gültiger Stand: Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 10. Februar 2012).
• Unsere Mitgliederverwaltung sollte immer aktuell sein. Bitte teilen Sie uns deshalb alle Änderungen (Anschrift, Kontonummer, Studienzeiten, Wehr- oder Zivildienst etc.) umgehend mit.
• Mitglieder, die im Lauf des Kalenderjahres 65 Jahre alt werden, zahlen automatisch den reduzierten Seniorenbeitrag.
• Die beitragsfreie Mitgliedschaft für Kinder (wenn ein Elternteil Mitglied ist) endet mit dem 18. Lebensjahr.
• Für Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag per Rechnung/Überweisung zahlen, müssen wir wegen des erhöhten Kostenaufwands eine Verwaltungsgebühr von 6 Euro erheben. Sie können diese Kosten vermeiden, wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift zahlen oder noch vor dem 30.4. überweisen.
• Viele Familien, die im VfL Mitglied sind und eine FamilienCard besitzen, können ihren Beitrag über ein Bürgerbüro zurückerhalten. Voraussetzung ist nur, dass der laufende Jahresbeitrag bezahlt ist. FamilienCard-Inhaber sollten sich – jährlich neu – ab 15. Mai wegen der Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags in der Geschäftsstelle melden.
• Für Mitglieder, die im Kalenderjahr für mehr als sechs Monate Arbeitslosengeld II beziehen, wird auf Antrag und gegen Nachweis der Vereinsbeitrag auf den Beitrag für Senioren reduziert.
Auszubildende und Studenten müssen – wegen der häufigen individuellen Änderung der Sachlage – jährlich eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, sonst wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.
• Neue VfL-Mitglieder erhalten mit der Eintrittsbestätigung unsere Satzung. Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich, aber nicht per Einschreiben, bis zum 30.9. eines Jahres der VfL-Geschäftsstelle vorliegen. Kündigungen werden von uns in jedem Fall schriftlich bestätigt.